Corona – Informationen und zusätzliche AGB

Mindestabstand 1,5 m
  • Wir sind alle dazu angehalten, den Mindestabstand von 1,5 Meter untereinander zu wahren. Dies gilt für unsere Mitarbeiter sowie für unsere Gäste.
Während Ihres Aufenthalts
  • Bitte informieren Sie uns umgehend bei auftretenden Krankheiten und Unwohlsein.
  • Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Hände, wenn Sie anreisen oder das Hotel nach Ausflügen erneut betreten.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit auf Händeschütteln zu Ihrer Sicherheit verzichten müssen.
Mund Nasen Masken
  • In Gebäuden und geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden
  • Selbstverständlich dürfen Sie in der Gastronomie die Maske abnehmen, solange Sie am Tisch sitzen.
  • Im Außenbereich gibt es derzeit keine Maskenpflicht
Weitere Hinweise
  • Ab sofort gilt für unsere Gäste Zutritt nach 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet)
    Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

  • Informationspflicht bei Krankheitssymptomen vor, während und 14 Tage nach dem Aufenthalt

  • Wir haften nicht für Corona-Infektionen während des Aufenthaltes.
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14 Tagen müssen wir einen Aufenthalt leider untersagen.