Corona – Informationen und zusätzliche AGB
Mindestabstand 1,5 m
- Wir sind alle dazu angehalten, den Mindestabstand von 1,5 Meter untereinander zu wahren. Dies gilt für unsere Mitarbeiter sowie für unsere Gäste.
Während Ihres Aufenthalts
- Bitte informieren Sie uns umgehend bei auftretenden Krankheiten und Unwohlsein.
- Nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Hände, wenn Sie anreisen oder das Hotel nach Ausflügen erneut betreten.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir derzeit auf Händeschütteln zu Ihrer Sicherheit verzichten müssen.
Mund Nasen Masken
- In Gebäuden und geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden
- Selbstverständlich dürfen Sie in der Gastronomie die Maske abnehmen, solange Sie am Tisch sitzen.
- Im Außenbereich gibt es derzeit keine Maskenpflicht
Weitere Hinweise
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Ab sofort gilt für unsere Gäste Zutritt nach 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet)
Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der 3G-Regelung ausgenommen. -
Informationspflicht bei Krankheitssymptomen vor, während und 14 Tage nach dem Aufenthalt
- Wir haften nicht für Corona-Infektionen während des Aufenthaltes.
- Personen mit Kontakt zu COVID-19 Fällen in den letzten 14 Tagen müssen wir einen Aufenthalt leider untersagen.